Die Lehrzeit beträgt in der Regel 3 ½ Jahre (Ausnahmen gibt es) und wird in einem Betrieb mit Lehrlingsausbildungsberechtigung absolviert. Während der Lehrzeit besucht der angehende Fotograf die Berufsschule. Eine verkürzte Lehrzeit gilt für Maturanten oder wenn bereits eine andere Lehre (dem Berufsausbildungsgesetz unterliegendem Lehrberuf) oder eine Facharbeiterprüfung in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf erfolgreich abgeschlossen wurde.
Viele Berufsfotografen in allen Bundesländern, eine eigene Liste gibt es nicht. Wir empfehlen Ihnen, die Fotografen direkt zu kontaktieren.
Die Duale Ausbildung besteht aus zwei Ausbildungseinheiten.
Bundesgesetzblatt (PDF): Download-Link