Lehrausbildung Berufsfotograf/in

Die Lehrzeit beträgt in der Regel 3 ½ Jahre (Ausnahmen gibt es) und wird in einem Betrieb mit Lehrlingsausbildungsberechtigung absolviert. Während der Lehrzeit besucht der angehende Fotograf die Berufsschule. Eine verkürzte Lehrzeit gilt für Maturanten oder wenn bereits eine andere Lehre (dem Berufsausbildungsgesetz unterliegendem Lehrberuf) oder eine Facharbeiterprüfung in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf erfolgreich abgeschlossen wurde.

Voraussetzungen

  • Absolvierung der 9-jährigen Schulpflicht
  • Technisches Grundverständnis

Wer bildet Lehrlinge aus?

Viele Berufsfotografen in allen Bundesländern, eine eigene Liste gibt es nicht. Wir empfehlen Ihnen, die Fotografen direkt zu kontaktieren.

Duale Ausbildung

Die Duale Ausbildung besteht aus zwei Ausbildungseinheiten.

  • Lehrbetrieb: Es sind nur Betriebe zulässig mit einer aufrechten Lehrlingsausbildungsberechtigung. Im Betrieb werden alle praxisnahem Berufsbildinhalte erlernt. Dem Lehrling werden je nach Lehrzeit unterschiedliche Aufgaben zugeteilt.
     
  • Berufsschule: Diese befindet sich für Vorarlberger Lehrlinge in Hall in Tirol, Kaiser-Max-Straße 11, +43 5223 531 41, optikerschulen@tsn.at
    Homepage der Berufsschule

Ausbildungsverordnung

Bundesgesetzblatt (PDF): Download-Link